1. Vertragsparteien
1.1.
Parteien dieses Vertrages sind der Auftraggeber und Auftragnehmer. Weitere Angaben zum Auftragnehmer sind dem Impressum zu entnehmen.
2. Leistungsumfang
2.1.
Der Auftragnehmer gewährt die in der Auftragsanmeldung spezifizierte Leistung als Komplettpaket und zum Festpreis, wie in der Anmeldung ausgewiesen.
2.2.
Eine Gewähr zur Erlangung des EU-Führerscheins kann nur hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abwicklung im Unterrichtsland gegeben werden. Die Voraussetzung zum Bestehen der Führerscheinprüfung obliegt allein dem Auftraggeber.
2.3.
Das Unterrichtsland ist u.a. Tschechien Polen bzw. Tschechien und wir gewähren dort die russische, deutsche, englische und polnische bzw. tschechische Sprache und stellen für die theoretische und praktische Prüfung den Dolmetscher.
2.4.
Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung kann der Auftraggeber die Prüfung wiederholen. Erfolgt die Verlängerung des aktuellen Aufenthaltes durch eine Nachprüfung, so muss der Fahrschüler für die entstehenden Mehrkosten aufkommen.
2.5.
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Es kann keine Gewähr für die aktuelle oder künftige gesetzliche Lage bezüglich der Erlangung eines gültigen EU-Führerscheins in einem anderen Mitgliedsstaat der EU übernommen werden, auch nicht dafür, dass eine deutsche Behörde den ausgestellten Führerschein ohne weiteres anerkennt und der Führerscheininhaber ggf. deutsche Rechtsmittel zur Durchsetzung seines Anspruchs anwenden muss. Es wird darauf hingewiesen, dass örtliche deutsche Behörden mitunter ein Kenntnisdefizit in der Anwendung des EU-Rechts, welches nationalem Recht übergeordnet ist, aufweisen.
2.6.
Leistungsmängel können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach erbrachter Leistung schriftlich angezeigt worden sind. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Preisminderung zu verlangen. Ein etwaiger Schadensersatz ist auf die Höhe von geleisteten Zahlungen beschränkt und verjährt nach 3 Monaten ab Durchführung der beanstandeten Leistung. Der Auftragnehmer haftet im übrigen nur für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
3. Fälligkeiten
3.1.
Mit der Anmeldung in der Fahrschule wird die ausgewiesene Kautionszahlung nach vereinbarung in Prozent unmittelbar zu Schulungsbeginn fällig.
3.2.
Die Anzahlung berechtigt nur teilweise zur Inanspruchnahme des Komplettpakets. Erst nachdem der vollständige Rechnungsbetrag beglichen wurde, besteht ein vollständiges Anrecht auf das Komplettpaket. d.h. die Durchführung der theoretischen als auch praktischen Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubnis es sei denn es sind zuvor andere vereinbarungen in schriftlicher Form dokumentiert.
3.3.
Die geänderte Preisliste ist ab dem 01.09.2006 gültig. Alle Aufträge, die nach dem 01.09.2006 bei uns eingehen, werden automatisch nach den ab 01.09.2006 gültigen Preisen abgerechnet!
4.Sonstige Bestimmungen
4.1.
Im Wege ordnungsgemäßer Leistungsdurchführung werden gemäß u.a. tschechischem und polnischem Gesetz personenbezogene Daten gespeichert, die nicht an Dritte weitergeleitet werden. Der elektronischen Speicherung wird zugestimmt.
4.2.
Der geschlossene Vertrag unterliegt u.a.polnischen/tschechischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stettin oder der Ort in dem Vertragsgemäß die Schulung durchgeführt wird bzw wurde. Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte die eine oder andere Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine rechtswirksame Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung entspricht.
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