MPU Presse
Nach europäischem Recht ist es jedem EU-Bürger gestattet eine EU-Fahrerlaubnis im europäischen Ausland zu erwerben ( unter Einhaltung der 185-Tage-Regelung ).
Auslands-Führerschein gilt auch ohne MPU
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg erläßt Verkehrssündern den Gang zum "Idiotentest"
Wer in Deutschland seinen Führerschein verliert, kann ihn in einem europäischen Nachbarland wieder erwerben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Sie müssen dafür dort nur für 185 Tage einen Wohnsitz anmelden, Fahrstunden nehmen und die Fahrprüfung ablegen.
Passen Sie gut auf: Ohne Einhaltung der 185-Tage-Regelung ist der EU-Führerschein ungültig.
Wie ist das mit der 185 Tage-Regelung?
Die 185 Tage-Regelung, auch Residenznachweis genannt, sagt aus, dass der Führerscheinbewerber gegenüber der Auszustellenden Behörde (Führerscheinstelle) die Residenz (Aufenthalt) von mindestens 185 Tage darlegen muss.
Der Urteil des BGH vom 26-06-2008 hat den Klägern die Nutzung des EU-Führerscheins zwar untersagt, aber nur aufgrund der Nichteinhaltung der 185-Tage-Regelung, die von Klägern verletzt wurde.
Ausserdem wurden andere Voraussetzungen nicht eingehalten und mehrere Regeln verletzt, was den Entzug der Führerscheine als Folge hatte.
Ein EU-Führerschein darf bei einer Verkehrskontrolle nicht abgenommen werden!
Ausser Sie haben Ihre EU-Fahrerlaubnis während eines Fahrverbots gemacht. Somit haben Sie eine Straftat begangen. Eine EU-Fahrerlaubnis wird nur anerkannt, wenn das Fahrverbot im Heimatland abgelaufen ist.
Die deutschen Behörden müssen den EU-Führerschein auch ohne MPU anerkennen
Die MPU ist nur eine Auflage für die Erteilung einer Deutschen EU-Fahrerlaubnis, somit können Sie unter Einhaltung der Europäischen Führerscheinrichtlinie einen EU-Führerschein in den EU-Ländern ohne MPU neu erwerben
Wir vermitteln Ihnen die Fahrschulen für den Erwerb der EU-Führerscheine für PKW, LKW, Anhänger, Bus